Häufige Fragen
Ausleihe von Rollatoren und Rollstühlen
Der Förderverein hat für das Museum Rollatoren und Rollstühle angeschafft, die an der Kasse ausgeliehen werden können.
Fundsachen
Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt. Tel. 02443-9980140
Schließfächer
Gepäck können Sie in Schließfächern an der Kassenanlage aufbewahren.
Ausleihe von Bollerwagen
Am Kassenbereich können Bollerwagen gegen eine Gebühr von 5 € (zzgl. 10 € Pfand) ausgeliehen werden
Hunde im Museum
Ihr Hund darf natürlich mit ins Museum kommen. Aber bitte nur an der kurzen Leine (Rollleinen müssen arretiert werden) unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. In die Häuser und Ausstellungshallen kann er leider nicht rein.
Maulkorbpflicht
Laut Hundegesetz für das Land NRW ist für bestimmte Hunderassen das Tragen eines Maulkorbes vorgeschrieben. Das gilt natürlich auch im Freilichtmuseum. Die Hunderassen sind Pittbull Terrier, American Staffordshiere Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Alano, Mastiff, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Mastino Espanol, Dogo Argetino, Tosa Inu, Rottweiler und Fila Brasileiro.
Blinden- oder Assistenzhunde im Museum
Blindenhunde oder andere Assistenzhunde sind überall im Museum, in Gebäuden, den Ausstellungsräumen und in den Gaststätten auf dem Museumsgelände erlaubt.
Ihr Hund sollte mit einem entsprechenden Geschirr/Halsband gekennzeichnet sein, damit unser Besucherservice und andere Besucherinnen und Besucher den Hund als Blinden- oder Assistenzhunde erkennen können.
Idealerweise hat Ihr Hund einen Berechtigungsschein, der die Ausbildung zum Assistenzhund nachweist.
Fotografieren
Überall werden Ihnen Motive für Foto- und Videoaufnahmen begegnen. Gerne dürfen Sie natürlich fotografieren oder filmen, aber nur zu privaten Zwecken für Ihre Erinnerungen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet bzw muss beantragt werden.