Der LVR-Mobilitätsfonds ermöglicht es Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR- und LWL-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe zu stellen.
Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen. Antragsformular www.mobilitaetsfonds.lvr.de